16. August 2012:
Wir freuen uns, mitteilen zu dürfen, dass das Registergericht Hannover keine Einwände gegen den anberaumten Termin zur außerordentlichen Mitgliederversammlung in Bad Hersfeld am 27.10.2012 hat.Um aufgetretene Missverständnisse auszuräumen, veröffentlichen wir deshalb zur Kenntnisnahme das Faxschreiben des Gerichts vom 15.08.2012. Hierin wird zudem nochmals zur Klarstellung bestätigt, dass der gerichtlich bestellte Vorstand bis zu den Nachwahlen im Oktober alle anfallenden Geschäfte des Verbandes zu regeln hat.
Wir freuen uns, mitteilen zu dürfen, dass das Registergericht Hannover keine Einwände gegen den anberaumten Termin zur außerordentlichen Mitgliederversammlung in Bad Hersfeld am 27.10.2012 hat.Um aufgetretene Missverständnisse auszuräumen, veröffentlichen wir deshalb zur Kenntnisnahme das Faxschreiben des Gerichts vom 15.08.2012. Hierin wird zudem nochmals zur Klarstellung bestätigt, dass der gerichtlich bestellte Vorstand bis zu den Nachwahlen im Oktober alle anfallenden Geschäfte des Verbandes zu regeln hat.
